Allgemeine Informationen
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- Verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV
Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg muss ab Montag, 25.01.2021, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2- bzw. KN95/N95-Maske) über Mund und Nase getragen werden. Stoffmasken, Tücher, Schals, Schutzsschilde, Kinnvisiere o.ä. sind nicht mehr zulässig.
Die Maskenpflicht gilt sowohl in den Fahrzeugen als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Bushaltestellen.
Ausnahmen von dieser Pflicht gelten für:
- Kinder unter 6 Jahren, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen,
- Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können; dieses ist in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Für weitere Informationen steht das Team des NVH montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 07940/9144 0 oder info@nvh.de gerne zur Verfügung.
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