Geänderte Zuständigkeit bei Antrag auf Drittkindbefreiung ab 1. August 2023

Die Zuständigkeit für Anträge auf Drittkindbefreiung hat sich geändert: seit dem 1.8.2023 sind die entsprechenden Anträge direkt an das Amt für Mobilität / Fachdienst ÖPNV des Landratsamtes Hohenlohekreis zu richten.
Weitere Informationen sowie den Antrag auf Erstattung der Eigenanteile bei drei oder mehr eigenanteilspflichtigen Kindern finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter der Rubrik Schülerbeförderung beim Amt für Mobilität / Fachdienst ÖPNV.