Der Rufbus verkehrt seit 01.01.2023 im Gebiet "Öhringen - Bretzfeld - Pfedelbach - Neuenstein - Zweiflingen" und bietet als Ergänzung zu den bestehenden Buslinien zusätzliche Fahrmöglichkeiten am Abend sowie an Wochenenden und Feiertagen. Er fährt nach einem festen Fahrplan, bedient die Haltestellen jedoch nur bei Bedarf.

Wer den Rufbus nutzen möchte, muss seinen Fahrtwunsch innerhalb der Anmeldezeiten spätestens eine Stunde vor der gewünschten Abfahrt anmelden. Die Anmeldung einer Rufbus-Fahrt erfolgt zunächst über ein externes Call-Center unter Tel. 07940/9144-77 oder per WebApp. Anmeldungen sind täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr, Stornierungen oder Rückfragen sind jeweils bis 24:00 Uhr telefonisch möglich.

​​Der Fahrpreis entspricht dem regulären Tarif des HNV. Alle gültigen Verbundfahrausweise werden anerkannt. Ebenso gültig ist der bwtarif.

Für Fahrplan- und Tarifauskünfte nutzen Sie bitte weiterhin unser Kunden-Center oder den Kundenservice des bwtarifs. Dieser steht Ihnen zum Ortstarif unter 0800 - 2 98 27 43 (kostenlos) zur Verfügung.

Bei der Anmeldung sind der gewünschte Reisetag, die Abfahrtszeit, Ihre Einstiegs- und Ausstiegshaltestelle sowie die Gesamtanzahl der Personen anzugeben. Die Buchungszentrale bestätigt Ihre Anmeldung und veranlasst alles Weitere. Bei der Buchung per WebApp erhält der Fahrgast direkt eine Bestätigung nach Abschluss des Buchungsvorgangs.

Die im Fahrplan angegebenen Abfahrtszeiten sind verbindlich. Je nachdem, ob und wie viele weitere Anmeldungen vorliegen, kann sich die Reisezeit um wenige Minuten verkürzen bzw. in Ausnahmefällen auch verlängern. Bus- und Zuganschlüsse haben in jedem Fall Priorität.

Über die Elektronische Fahrplanauskunft (EFA) können neben den regulären Linienfahrten auch alle Rufbus-Angebote abgerufen werden. Die Rufbus-Fahrten sind entsprechend gekennzeichnet. Alle Rufbus-Fahrpläne stehen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Beim Rufbus kommen überwiegend Kleinbusse und Taxis mit einer begrenzten Platzzahl zum Einsatz. Gruppenanmeldungen sind daher nur eingeschränkt möglich. Eine Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen ist in der Regel möglich, sollte bei der Anmeldung aber unbedingt angegeben werden.

Bei den Rufbus-Linien besteht kein Anspruch auf Beförderung für Kurzstrecken unter 2 Kilometer (insbesondere innerorts).