Barrierefreiheitserklärung des Nahverkehrs Hohenlohekreis (NVH)
Einleitung
Der Nahverkehr Hohenlohekreis (NVH) als Eigenbetrieb des Landkreises Hohenlohekreis ist bemüht, seine Website www.nvh.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit – insbesondere dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der dazugehörigen BFSG-Verordnung (BFSGV) sowie den internationalen Richtlinien WCAG 2.1 (Stufen A und AA) – zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung gilt für das gesamte Webangebot des NVH und wurde zuletzt am 07.08.2025 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.nvh.de ist mit den Vorgaben weitgehend vereinbar.
Der NVH arbeitet kontinuierlich daran, alle Angebote für möglichst viele Nutzer:innen uneingeschränkt zugänglich zu machen.
Derzeit bekannte Einschränkungen:
- Einige PDF-Dokumente (z. B. Fahrpläne oder Tarifinformationen externer Partner wie HNV) sind noch nicht vollständig barrierefrei.
- Karten- und Grafikdarstellungen können für Screenreader nur eingeschränkt zugänglich sein.
- Videos werden schrittweise mit Untertiteln oder Transkriptionen ergänzt.
Für Inhalte Dritter, auf die über Links verwiesen wird (z. B. HNV, Deutsche Bahn), liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Anbietern.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Um die Nutzbarkeit für alle zu erhöhen, setzt der NVH unter anderem auf:
- Strukturierte Navigation: Klare, logische Menüführung und durchgängige Beschriftungen.
- Textergänzungen: Alternativtexte für Bilder und grafische Inhalte.
- Kontraste & Lesbarkeit: Einhaltung der empfohlenen Farb- und Schriftkontraste.
- Formulare & Interaktionen: Bedienelemente sind auch ohne Maus vollständig nutzbar.
- Kompatibilität: Unterstützung gängiger Hilfstechnologien wie Screenreader.
- Kontinuierliche Prüfung: Regelmäßige Überprüfung und Optimierung der Inhalte.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf www.nvh.de auf Barrieren stoßen oder Anmerkungen haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
So helfen Sie uns, unseren Service stetig zu verbessern.
- E-Mail: ...
- Telefon: 07940 9144 0 (Mo–Fr 9:00–12:30 Uhr)
- Postanschrift:
NVH – Nahverkehr Hohenlohekreis
Bahnhofstraße 8
74653 Künzelsau
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Rückmeldung an den NVH mit der Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Landes-Überwachungsstelle wenden:
Landes-Behindertenbeauftragter Baden-Württemberg
Geschäftsstelle beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Telefon: 0711 123-0
E-Mail: ...
Internet: www.behindertenbeauftragter-bw.de
Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.08.2025 erstellt.
Die Inhalte werden mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert.