Seit dem 1. Juni 2026 gilt in ganz Baden-Württemberg ein neues Landesnichtraucherschutzgesetz.
Das Rauchverbot greift an allen Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im gesamten Haltestellenbereich und gilt neben klassischen Tabakprodukten auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Produkte unabhängig vom Nikotin- oder Cannabisgehalt.
Die Ausweitung des Nichtraucherschutzgesetzes dient der Gesundheit aller Fahrgäste. Besonders vulnerable Gruppen wie Kinder, Jugendliche und Schwangere sollen besser vor Passivrauch geschützt werden.
Detaillierte Informationen zum neuen Gesetz finden Sie auch direkt auf der Webseite des Landes Baden-Württemberg.
Rauchfrei an unseren Bushaltestellen ab 1. Juni 2026
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